Österreich führt verpflichtende Werte-Charta für Asylberechtigte ein

„Hausordnung“ für Sozialleistungen
Asylberechtigte in Österreich müssen künftig eine Werte-Charta unterzeichnen, um volle Sozialleistungen zu erhalten. Bei Verstößen drohen finanzielle Kürzungen. Das gab das Bundeskanzleramt nach der Kabinettssitzung bekannt.
Die Charta gilt als eine Art Hausordnung. Darin verpflichten sich Unterzeichnende unter anderem zur Achtung des Rechtsstaats sowie zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Zudem soll die Anwendung von Rechtsordnungen, die als demokratiegefährdend gelten, wie etwa die Scharia in Ehe- und Personenstandsfragen, unterbunden werden.
Rückkehrzentren und Null-Toleranz-Politik
Die Regierung plant in Zusammenarbeit mit EU-Partnern die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten, um Abschiebungen zu erleichtern. Für straffällige Asylbewerber gilt künftig eine Null-Toleranz-Politik: Haftstrafen sollen möglichst in den Herkunfts- oder Drittstaaten vollzogen werden.
Zusätzlich prüft Österreich, ähnlich wie Deutschland, die Erleichterung der Ausreise nach Verbüßung einer Mindesthaftstrafe.
Weitere Maßnahmen
Teil des Pakets sind außerdem:
• Anreize für die freiwillige Rückkehr von Syrern
• Verschärfte Vereinsgesetze gegen islamistische Radikalisierung
Die Maßnahmen zeigen einen deutlichen Kurswechsel in der Migrations- und Asylpolitik Österreichs.
