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Lebenslange Haft für Villach-Attentäter: Einstimmiges Urteil nach IS-Terror

Lukas5/27/2026

Nach dem brutalen Messerattentat in der Villacher Innenstadt im Februar 2025 ist das Urteil gefallen: Das Landesgericht Klagenfurt verurteilte den 24-jährigen IS-Terroristen zu lebenslanger Haft. Vor Gericht zeigte der Täter keinerlei Reue und schockierte mit neuen Drohungen.

Das Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwochabend ein klares Urteil gefällt: Jener 24-jährige Syrer, der am 15. Februar 2025 einen islamistischen Terroranschlag in der Villacher Innenstadt verübt hatte, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig des Mordes, des fünffachen Mordversuchs und terroristischer Straftaten für schuldig.

Blutbad in nur 84 Sekunden

Das Verbrechen erschütterte ganz Österreich: Innerhalb von nur einer Minute und 24 Sekunden stach der damals 23-jährige Asylberechtigte mit einem Klappmesser wahllos auf sechs Menschen im Alter zwischen 14 und 33 Jahren ein. Sein erstes Opfer, ein 14-jähriger Schüler, erlag seinen schweren Verletzungen. Fünf weitere Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Gestoppt wurde der Amoklauf erst, als ein syrischer Essenslieferant den bewaffneten Angreifer mit seinem Auto anfuhr.

„Blitzradikalisierung“ via TikTok

Der Verurteilte kam 2020 als Flüchtling nach Österreich und lebte zunächst unauffällig. Ab 2024 isolierte er sich jedoch zunehmend und verfiel über die Social-Media-Plattform TikTok der Propaganda des sogenannten Islamischen Staats (IS). Die Staatsanwältin sprach von einer extremen „Blitzradikalisierung“. Nur zwei Tage vor dem brutalen Attentat schwor der Mann dem IS die Treue. Sein Verteidiger beschrieb das Beweisverfahren als „erschütternd“ – der Täter stamme eigentlich aus einem liberalen, völlig unreligiösen Elternhaus.

Keine Reue und erschreckende Aussagen vor Gericht

Während des gesamten Prozesses saß der Angeklagte regungslos hinter einer Panzerglaswand, schwer bewacht von vermummten Justizwachebeamten. Bis zuletzt zeigte er keinerlei Empathie oder Reue. Vor der Polizei und dem Richter gab er offen zu, dass er eigentlich noch mehr Menschen hätte töten wollen, ihm dazu jedoch der Zugang zu schwereren Waffen wie einem Sprenggürtel fehlte. Auf die Frage des Richters, ob er eine solche Tat bei Gelegenheit wiederholen würde, nickte der 24-Jährige kalt.

Psychiater: Fanatismus ist keine Krankheit

Trotz der verstörenden Kaltblütigkeit des Täters gab es im Vorfeld keinen Antrag auf Einweisung in ein forensisch-psychiatrisches Zentrum. Der zuständige Gerichtspsychiater stellte im Prozess klar: Der Mann sei psychiatrisch völlig unauffällig und weise keine psychische Störung auf. Sein Verhalten sei das Resultat von reinem „religiösen Fanatismus“ – und das sei keine Krankheit, sondern eine bewusste Ideologie, für die er nun die volle strafrechtliche Verantwortung tragen muss.

Aufgrund der enormen Brisanz des Falls stand das Klagenfurter Landesgericht unter extremen Sicherheitsvorkehrungen, inklusive schwer bewaffneter Polizei-Präsenz und strengen Elektronik-Verboten für alle Zuhörer.

(APA)

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